Pflegerische Leistungen

Grundpflege

Fr. 52.60 / Std.

Untersuchung und Behandlung

Fr. 63.00 / Std.

Bedarfsklärung/Beratung

Fr. 76.90 / Std.

Die pflegerischen Leistungen werden zu 90 % von der Krankenkasse vergütet. Sie beteiligen sich an den Pflegekosten mit dem Selbstbehalt von 10%  sowie der Franchise.

Patientenbeteiligung

  • Pro Pflegeeinsatz/Tag wird eine Patientenbeteiligung von Fr. 15.35 dem Klienten verrechnet.
  • Die Krankenkasse leistet dafür keine Rückerstattung.
  • Die Patientenbeteiligung gilt für Personen ab 19 Jahren

Akut- und Übergangspflege (maximal 14 Tage)

  • Diese Pflege schliesst direkt an einen Spitalaufenthalt an und ist spitalärztlich verordnet.
  • Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben

Nicht kassenpflichtige Leistungen

Fr. 35.00 / Std.



Hauswirtschaftliche Leistungen

Einheitstarif

Fr. 35.00 / Std.

Bei entsprechender Zusatzversicherung beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten.

Dies setzt eine ärztliche Verordnung voraus, die wir nach einer Bedarfsabklärung gerne für Sie ausstellen.

Ergänzungsleistungen / leichte Hilflosenentschädigung

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie einen Anspruch darauf. Die Ergänzungsleistungen decken den Hauswirtschaftstarif vollständig und übernehmen bei KVG Leistungen die Patientenbeteiligung.

Die entsprechenden Stellen (Sozialversicherungsamt, Pro Senectute, Pro Infirmis) beraten Sie gerne.



Grenzen unserer Dienstleistungen der Hilfe und Pflege zu Hause

Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden, beziehungsweise andere Betreuungsformen müssen gesucht werden, wenn

  • die Bedingungen für eine qualitativ vertretbare Hilfe und Pflege zu Hause nicht mehr gegeben sind
  • medizinisch-technische Hilfsmittel benötigt werden, die zu Hause nicht einsetzbar sind oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingesetzt werden können
  • der Einsatz unseren Mitarbeitenden aus gesundheitlichen und psychischen Gründen resp. aus Sicherheitsgründen nicht mehr zugemutet werden kann.

Beim Abbruch von Dienstleistungen orientieren wir uns an den Vorgaben vom Altersbetreuungs- und Pflegegesetz, 2009, § 23.


Die Tarife werden gesamtschweizerisch zwischen dem Krankenkassenverband und dem Spitex-Verband Schweiz vereinbart.