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Pflegerische Leistungen
Grundpflege | Fr. 52.60 / Std. |
Untersuchung und Behandlung | Fr. 63.00 / Std. |
Bedarfsklärung/Beratung | Fr. 76.90 / Std. |
Die pflegerischen Leistungen werden zu 90 % von der Krankenkasse vergütet. Sie beteiligen sich an den Pflegekosten mit dem Selbstbehalt von 10% sowie der Franchise. Patientenbeteiligung
Akut- und Übergangspflege (maximal 14 Tage)
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Nicht kassenpflichtige Leistungen | Fr. 35.00 / Std. |
Hauswirtschaftliche Leistungen
Einheitstarif | Fr. 35.00 / Std. |
Bei entsprechender Zusatzversicherung beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten. Dies setzt eine ärztliche Verordnung voraus, die wir nach einer Bedarfsabklärung gerne für Sie ausstellen. | |
Ergänzungsleistungen / leichte Hilflosenentschädigung Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie einen Anspruch darauf. Die Ergänzungsleistungen decken den Hauswirtschaftstarif vollständig und übernehmen bei KVG Leistungen die Patientenbeteiligung. Die entsprechenden Stellen (Sozialversicherungsamt, Pro Senectute, Pro Infirmis) beraten Sie gerne. |
Grenzen unserer Dienstleistungen der Hilfe und Pflege zu Hause
Dienstleistungen können nicht mehr erbracht werden, beziehungsweise andere Betreuungsformen müssen gesucht werden, wenn
- die Bedingungen für eine qualitativ vertretbare Hilfe und Pflege zu Hause nicht mehr gegeben sind
- medizinisch-technische Hilfsmittel benötigt werden, die zu Hause nicht einsetzbar sind oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht eingesetzt werden können
- der Einsatz unseren Mitarbeitenden aus gesundheitlichen und psychischen Gründen resp. aus Sicherheitsgründen nicht mehr zugemutet werden kann.
Beim Abbruch von Dienstleistungen orientieren wir uns an den Vorgaben vom Altersbetreuungs- und Pflegegesetz, 2009, § 23.
Die Tarife werden gesamtschweizerisch zwischen dem Krankenkassenverband und dem Spitex-Verband Schweiz vereinbart.